Fürstenhof Wismar / Amtsgericht

Baudenkmal

Der Fürstenhof ist das erste bedeutende Renaissance-Gebäude Mecklenburgs und prägte den regional bedeutsamen Johann-Albrecht-Stil. Es entstand 1512/13 und 1553/54 und wird heute als Amtsgericht genutzt.

Angrenzend an die St. Georgen-Kirche ließ der Mecklenburger Herzog Heinrich V. anlässlich seiner zweiten Hochzeit den „Alten Hof“ des Fürstenhofes errichten. Ende des 19. Jhdts. gingen dessen gotische Merkmale bei Umbauten jedoch weitgehend verloren. 1553/54 ergänzte Herzog Johann Albrecht I. ebenfalls anlässlich seiner Hochzeit den „Neuen Hof“ nach oberitalienischen Vorbildern. Baugeschichtlich und kunsthistorisch bedeutend ist das Gebäude aufgrund seines reichen Terrakotta-Fassadenschmucks. Die dafür verwendeten Reliefplatten wurden in der renommierten Lübecker Werkstatt des Statius von Düren gefertigt. Als direktes Vorbild gilt der 1508 gebaute Palazzo Roverella in Ferrara/Oberitalien.

Mit der Übernahme Wismars durch Schweden 1648 endete die Zeit des Gebäudes als Fürstensitz; die Schweden richteten hier ihr Gericht für ihre deutschen Reichslehen ein. Nach der schwedischen Besatzung folgten verschiedene Nutzungen. Nach entsprechenden Umbauten zog 1876 das Wismarer Amtsgericht ein, das auch heute hier seinen Sitz hat.

Von 1999 bis 2002 wurde der gesamte Gebäudekomplex saniert und restauriert.

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